Geschäftsbedingungen

Geschäfts-bedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Tätigkeit

Die Auftragnehmerin verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen und fachgerechten Erbringung der Leistung. Die Arbeit von Anja Pietsch erfolgt auf der Basis der vom Auftraggeber gestellten Daten. Die Gewähr für deren Vollständigkeit und Richtigkeit liegt beim Auftraggeber. Da zur Zielerreichung eine große Verantwortung bei den Teilnehmer*innen oder Klient*innen liegt, kann selbstverständlich keine Erfolgsgarantie zugesichert werden.

2. Beteiligung Dritter am Vertrag

Der Auftraggeber verpflichtet sich, die ggf. von ihm benannten Personen, die die Beratungs- oder Trainingsleistung in Anspruch nehmen, in geeigneter Weise am Abschluss dieses Vertrages zu beteiligen.

3. Schweigepflicht, Aufbewahrung und Rückgabe von Unterlagen, Einsichtnahme

Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, alle ihr während ihrer Tätigkeit bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse und sonstigen geschäftlichen, bzw. betrieblichen Tatsachen nur im Rahmen der Beratungstätigkeit für den Auftraggeber zu verwenden. Zur Weitergabe oder Offenbarung einer solchen Information bedarf die Auftragnehmerin der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich weiterhin, auch nach Beendigung des Vertrags so lange Stillschweigen zu bewahren, bis sie ohne Verstoß der Auftragnehmerin gegen ihre Schweigepflicht der Öffentlichkeit bekannt geworden ist.

Der Auftraggeber stellt der Auftragnehmerin alle zur Ausübung ihrer Tätigkeit erforderlichen Unterlagen und erforderlichen Informationen zur Verfügung. Es bleibt dem Auftraggeber vorbehalten, ggf. nur Einsicht zu gewähren.

Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, alle im Rahmen ihrer Beratungstätigkeit zur Verfügung gestellten Geschäfts- und Betriebsunterlagen ordnungsgemäß aufzubewahren, insbesondere so, dass Dritte keine Einsicht nehmen können.

Unmittelbar nach Beendigung des Vertragsverhältnisses sind sämtliche Schriftstücke, zu deren Aufbewahrung die Auftragnehmerin unter § 3.(3) verpflichtet war, an den Auftraggeber zurückzugeben. Die Auftragnehmerin ist hier nicht zur Zurückhaltung berechtigt.

4. Zahlungsfrist

Die Rechnungsbeträge sind ohne Abzug sofort nach Rechnungsstellung zahlbar.

5. Vorübergehende Verhinderung der Vertragsparteien

Sagt der Auftraggeber einen vereinbarten Termin weniger als 72 Stunden vor seinem Beginn ab, ist das volle Honorar fällig.

Sagt der Auftraggeber einen vereinbarten Termin weniger als 7 Tage vor seinem Beginn ab, sind 50 % des Honorars fällig.

Sagt die Auftragnehmerin einen Termin ab, so ist unverzüglich ein neuer Termin von ihr anzubieten.

Bei einem auf Krankheit der Auftragnehmerin basierenden Ausfall kann der Auftraggeber der Auftragnehmerin keine Kosten geltend machen.

6. Rücktritt

Für den Fall eines Rücktritts durch den Auftraggeber ist der Auftraggeber verpflichtet, die der Auftragnehmerin bis dato entstandenen Ausfallkosten zu erstatten.

Bei Rücktritt durch den Auftraggeber weniger als 4 Wochen vor Termin werden 25 % des gesamten Vertragswerts fällig.

Bei Rücktritt durch den Auftraggeber weniger als 14 Tage vor Termin werden 50 % des gesamten Vertragswerts fällig.

Bei Rücktritt durch den Auftraggeber weniger als 7 Tage vor Termin werden 100 % des gesamten Vertragswerts fällig.

Erfolgt der Rücktritt zu einem früheren Zeitpunkt, bleibt der Rücktritt kostenfrei.

7. Nebenabreden und Vertragsänderungen

Mündliche Nebenabreden bestehen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen von beiden Seiten der Schriftform.

8. Gerichtsstand

Der Sitz des Auftraggebers ist maßgeblich für den Gerichtsstand.

9. Salvatorische Klausel

Sind einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so hat das nicht die Unwirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages zur Folge.

10. Rechtsauswahl

Dieser Vertrag untersteht dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

11. Haftung und Haftungsausschluss

Die Auftragnehmerin haftet für Schäden, die im Rahmen der Veranstaltung auftreten, im Umfang ihrer Berufshaftpflichtversicherung der R+V–Versicherung. Auf Wunsch legt die Auftragnehmerin den Versicherungsschein vor.